Finanzielle Hilfe des Landes für Familien mit Mehrlingen 21. August 2009 (Hansestadt Lüneburg)
(sp) Lüneburg. Das Land Niedersachsen gewährt seit Jahresbeginn Familien mit Drillingen oder anderen Mehrlingsgeburten eine einmalige finanzielle Unterstützung. Darauf weist jetzt Christa Holste, Leiterin des FamilienBüros der Hansestadt hin. Die Förderung beträgt insgesamt 500,- € für jedes Kind. Die Niedersächsische Ministerin für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit übernimmt in Verbindung mit dieser Förderung die Ehrenpatenschaft für die Mehrlingskinder.
„Die Unterstützung wird anlässlich der Geburt und der Einschulung gewährt und muss jeweils innerhalb der ersten 12 Monate schriftlich beantragt werden“, sagt Christa Holste.
Antragsberechtigt sind die leiblichen Eltern, aber auch Adoptiveltern oder andere Personen, denen das Personensorgerecht für die Mehrlinge übertragen worden ist. Die Förderung ist einkommensunabhängig, die Familie muss aber zum Zeitpunkt der Geburt bzw. der Einschulung ihren Hauptwohnsitz in Niedersachsen haben und mit den Kindern in einem Haushalt leben.
„Die Förderung muss schriftlich beim Landesamt für Soziales, Jugend und Familie in Hildesheim beantragt werden“, erklärt Holste. Der Antragsvordruck kann unter www.soziales.niedersachsen.de herunter geladen werden oder ist beim FamilienBüro der Hansestadt Lüneburg, Neue Sülze 31, erhältlich. Weitere Informationen gibt’s auch bei Christa Holste im FamilienBüro unter (04131) 309 – 190.
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