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Elterngeld bei Zwillingen – Wissenswertes und Möglichkeiten

Mit der Geburt eines Kindes ändert sich nun bei Euch einiges. Auch finanziell müsst Ihr Euch als Eltern an große Umbrüche gewöhnen, doch stellt der Staat eine Hilfe zur Verfügung, die auch bei Zwillingen greift: Das Elterngeld. Bei einer sogenannten Mehrlingsgeburt konnte man bis zum Ende des letzten Jahres (2015) noch für jeden Zwilling Elterngeld beantragen. Für nach dem 01. Januar 2015 geborene Zwillinge hingegen trifft diese Möglichkeit nicht mehr zu – jeder erhält nur noch den Mehrlingszuschlag. Was Du wissen musst und welche Möglichkeiten Du haben wirst, um das gewöhnliche Elterngeld zu erweitern, erklären wir Euch in diesem Artikel.

Was bedeutet Elterngeld?

Elterngeld ist eine staatliche, geldwerte Leistung, die Familien, Müttern und Vätern zusteht. Für eine Höchstdauer von 14 Monaten können Eltern Elterngeld beantragen, sofern sie die Voraussetzungen erfüllen. Durch das Elterngeld soll das verminderte Gehalt aufgefangen und sichergestellt werden, dass die finanziellen Einbußen nach der Geburt des Kindes nicht zu hoch ausfallen. Grundsätzlich gilt, dass Eltern dann Elterngeld erhalten, wenn ein Elternteil sich überwiegend um das Kind sorgt und die Erwerbstätigkeit für einen gewissen Zeitraum stilllegt oder deutlich einschränkt.

Bis zum Ende des letzten Jahres (2015) durften Eltern von Zwillingen für beide Kinder Elterngeld beantragen. Diese Regelung entfiel zum 01. Januar 2015. Nun zählt nur noch der erstgeborene Zwilling vollständig für die Elterngeldberechnung. Das zweitgeborene Kind wird mit dem Mehrlingszuschlag bedacht. Dieser wird jedoch nicht nur bei Zwillingen gezahlt, sondern gilt für jede Mehrlingsgeburt.

Wer kann Elterngeld beantragen?

Für den Erhalt von Elterngeld ist die Erwerbstätigkeit im Angestelltenbereich keine Voraussetzung. Auch Selbstständige, Beamte, Elternteile ohne feste Arbeit, Auszubildende und Studenten können das Elterngeld beantragen. Diese Regelung gilt übrigens auch für nicht leibliche Eltern. Für Adoptivkinder wird das Elterngeld ebenfalls ausbezahlt. In besonderen Ausnahmefällen dürfen sogar Großeltern und Geschwister das Elterngeld für Zwillinge beantragen, sofern sie sich überwiegend um die Kindesbetreuung sorgen. Als Voraussetzung gelten folgende Regelungen:

  • Eltern müssen das Kind nach der Geburt eigenständig betreuen,
  • Eltern dürfen keiner Beschäftigung mit mehr als 30 Stunden in der Woche nachgehen,
  • die Kinder müssen im Haus der Eltern leben,
  • der Wohnsitz muss innerhalb Deutschlands liegen.

Aus der Elterngeldregelung fallen ausschließlich Eltern heraus, deren Jahreseinkommen zu hoch ist. So dürfen Elternpaare im Vorjahr kein zu versteuerndes Einkommen eingenommen haben, welches über 500.000 Euro hinausgeht. Für Alleinerziehende gilt die Grenze von 250.000 Euro.

Wie Du Elterngeld erhältst

Elterngeld, unabhängig davon, ob es für Einzelkinder oder Zwillinge gedacht ist, wird nicht automatisch ausgezahlt. Du musst diese Leistungen beantragen.

In den meisten Bundesländern wurden für die Beantragung eigene Behörden eingerichtet. Ob dies in Deinem Bundesland der Fall ist, oder ob bei Dir beispielsweise eine Sonderlösung gilt, kannst Duv jederzeit bei der Gemeinde erfragen. Der Antrag besteht aus einem simplen Vordruck, den Du ausfüllen und unterschrieben an die Elterngeldstelle weiterleiten musst. Wichtig ist, dass Du  die Frist beachtest. Zum einen kannst Du das Elterngeld für Zwillinge erst beantragen, wenn der Nachwuchs bereits geboren ist. Spätestens drei Monate nach dem Mutterschaftsgeld sollte der Antrag bei der zuständigen Stelle eingegangen sein.

Dies liegt vor allem daran, dass der Staat die Leistungen rückwirkend nur für drei Monate auszahlt. Mutterschaftsgeld und Elterngeld werden gegeneinander aufgerechnet, sodass Du niemals beide Leistungen gleichzeitig erhalten wirst.

Die Höhe des Elterngelds

Die Höhe des ausgezahlten Elterngelds richtet sich grundsätzlich nach dem letzten Nettoeinkommen des Elternteils, das den Antrag auf Elterngeld einreicht. Zumeist müssen Mütter die Lohnbescheinigungen der letzten 12 Monate einreichen, wobei Ersatzleistungen oder Gehaltseinbußen wegen schwangerschaftsbedingter Krankheiten nicht für die Berechnung genutzt werden. Selbstständige können ihr Einkommen durch den letzten Steuerbescheid nachweisen.

Grundsätzlich gelten für das Elterngeld folgende Regelungen:

  • Einkommen zwischen 1.000 – 1.200 Euro: 67 Prozent
  • Einkommen von 1.220 Euro: 66 Prozent
  • Einkommen ab 1.240 Euro: 65 Prozent.

Bei niedrigeren Einkommen erhöht sich der Prozentsatz schrittweise, sodass teilweise das gesamte Einkommen durch das Elterngeld aufgefangen wird. Dennoch zahlt der Staat das Elterngeld nicht in jeglicher Höhe. So gelten ein Mindestsatz von 300,00 Euro und eine Höchstgrenze von 1.800,00 Euro monatlich.

Wie lange wird das Elterngeld ausbezahlt?

Jedes Elternteil hat die Möglichkeit, Elterngeld für einen Zeitraum von zwei bis zwölf Monaten zu erhalten. Möchten Familien sogenannte Partnermonate einlegen und sich für einen kurzen Zeitraum zusammen um das Kind kümmern, kann der Leistungszeitraum um zwei Monate erweitert werden. Dasselbe gilt für alleinerziehende Eltern, deren Einkommen für einen Zeitraum von zwei Monaten zumindest teilweise durch die Kindesbetreuung entfällt. Eine Ausnahme ist, wenn das wöchentliche Arbeitspensum eines in Teilzeit tätigen Elternteils die Arbeitszeit von 30 Stunden überschreitet. In diesem Fall wird der Elterngeldbezug eingestellt.

Tipp: Es ist möglich, den Leistungsbezug untereinander aufzuteilen. So können Sie beispielsweise als Mutter die ersten sechs Monate Elterngeld beziehen. In den folgenden zwei Monaten teilen Sie sich die Kindesbetreuung mit Ihrem Partner, der daraufhin für weitere sechs Monate allein Elterngeld erhält. Ihr Leistungszeitraum beläuft sich in diesem Fall auf 14 Monate.

Die Besonderheit: Elterngeld für Zwillinge

Bis zum Ende des letzten Jahres war es so, dass Sie für jeden Ihrer Zwillinge Elterngeld beantragen konnten und zusätzlich einen Mehrlingsbonus erhielten. Diese Regelung ist jedoch zum Stichtag 01.01.2015 aufgehoben worden. Nun dürfen Sie nur noch für den erstgeborenen Zwilling Elterngeld beantragen.

Da mehrere Kinder höhere Kosten verursachen, gesteht Ihnen der Staat den sogenannten Mehrlingszuschlag zu. Für den zweiten Zwilling erhalten Sie monatlich eine Pauschale von 300,00 Euro, bei Drillingen erhalten Sie für den Erstgeborenen das volle Elterngeld und für jedes weitere Kind jeweils den Mehrlingszuschlag von 300,00 Euro.

Diese Regelung gilt jedoch nur für Kinder, die ab dem 01.01.2015 geboren wurden. Für früher geborene Kinder können Sie auf die bislang geltende Elterngeldregelung zurückgreifen.

Wie wird die Elternzeit bei Zwillingen berechnet?

Egal ob bei der Geburt von einem Kind oder aber auch von Zwillingen, hat man Anspruch auf Elternzeit. Diese beträgt 3 Jahre lang, wovon die ersten 12 Monate immer in den ersten 3 Lebensjahren der Kinder genommen werden müssen. Die restlichen 24 Monate können bis zum 8. Geburtstag der Zwillinge genommen werden. (war allerdings auch bis 2015 anders)

Ist denn nun die Elternzeit länger, wenn man Zwillinge bekommen hat? Diese Frage kann mit einem simplen Nein beantwortet werden, denn auch bei Zwillingen liegt der Anspruch pro Kind, bei 3 Jahren. So gesehen kann man bei Zwillingen 6 Jahre in Elternzeit gehen, wobei man auch hier beachten sollte, das die ersten 12 Monate Elternzeit pro Kind, innerhalb der ersten drei Lebensjahre der Zwillinge in Anspruch genommen werden müssen.

Zwillingseltern können direkt 48 Monate Elternzeit bis zum 8. Geburtstag der Zwillinge nehmen. Was aber in diesem Zusammenhang unbedingt beachtet werden sollte, das Elterngeld wird nicht über den gesamten Zeitrahmen gezahlt. Denn Elterngeldleistungen erhältst du maximal für 12 Monate, bzw. falls Du Elterngeld Plus erhältst, dann für den doppelten Zeitrahmen.

Ein Beispiel für die Dauer der Elternzeit bei Zwillingen

Die Elternzeit darf und soll nicht gleichzeitig für den Nachwuchs genommen werden, denn ansonsten würde der Zeitraum von 6 Jahren Elternzeit nicht vollständig ausgenutzt werden. Besser wäre es, zunächst 2 Jahre Elternzeit für den ersten Zwillings zu nehmen und danach zwei Jahr Elternzeit für den zweiten Zwilling. So ist auch der rechtliche Rahmen erfüllt, das die ersten 12 Monate Elternzeit (pro Kind) innerhalb der ersten 3 Lebensjahren genommen werden müssen. Im Anschluss nimmt man dann die weiteren Jahre aufgeteilt auf die Zwillinge, so ergibt sich eine Gesamtlaufzeit der Elternzeit von 6 Jahren. Natürlich kann dabei die Elternzeit von Mutter und Vater untereinander aufgeteilt werden. Damit man nicht die Übersicht verliert, macht es Sinn sich vorher die Zeiten aufzuschlüsseln.

Eine Elternzeit-Kombination kann zum Beispiel so aussehen:

1. Lebensjahr Elternzeit Mutter mit Zwilling 1

2./3. Lebensjahr Elternzeit Mutter mit Zwilling 2

4. Lebensjahr Elternzeit Vater mit Zwilling 1

5. Lebensjahr keine Elternzeit, Zwillinge sind im Kita

6. Lebensjahr Elternzeit Mutter, um zum Schulbeginn extra Zeit zu haben

7. Lebensjahr Elternzeit Mutter mit Zwilling 2, begleiten der Schulzeit

Elterngeld mit ElterngeldPlus aufstocken

Ab dem 01.07.2015 steht Ihnen neben dem gewöhnlichen Elterngeld das sogenannte ElterngeldPlus zur Verfügung, das Deine finanzielle Situation auch bei Zwillingen verbessern soll. Diese Regelung soll es Dir vereinfachen, schneller in das Berufsleben zurückzukehren. Doch bietet das ElterngeldPlus nicht nur einen finanziellen Vorteil bei Zwillingen, Du kannst eigens bei der Geburt von Zwillingen auf erweiterte Partnerschaftsmonate zurückgreifen. Über einen Zeitraum von bis zu vier Monaten darfst Du nun gemeinsam mit Deinem Partner die Zwillinge versorgen. Voraussetzung ist, dass zumindest ein Elternteil die Arbeit ganz oder teilweise einstellt und sich um die Kindesversorgung kümmert. Insgesamt bedeutet das Elterngeld Plus bei Zwillingen Folgendes:

  • Die Zusammenführung von Elterngeld, ElterngeldPlus und den erweiterten Partnerschaftsmonaten gilt nur für Zwillinge und Mehrlinge, die ab dem 01.07.2015 geboren werden.
  • Das Elterngeld lässt sich nicht mehr auf eine doppelte Bezugszeit ausweiten, indem der jeweilige Auszahlungsbetrag halbiert wird. Stattdessen gilt, dass Sie das Basiselterngeld für die Höchstzeit erhalten. Das Elterngeld Plus erhalten Sie nun für die Monate, in denen Sie zwischen 25 und 30 Stunden wöchentlich arbeiten gehen.
  • Das Elterngeld Plus wird nun so berechnet, dass es nur der Hälfte des üblichen Elterngelds entspricht. Auf diese Weise können Sie den Bezugszeitraum deutlich verlängern, indem Sie jeden Lebensmonat Ihrer Zwillinge als Grundlage nehmen und das Elterngeld Plus auf zwei Monate aufteilen. Sie haben die Wahl zwischen einer Kombination aus Elterngeld und Elterngeld Plus oder ob Sie sich für eine der Zahlvarianten entscheiden. Bei einer alleinigen Beantragung des Elterngeld Plus können Sie den Bezugszeitraum auf 24 Monate erweitern.
  • Verzichten Sie während des Bezugs von Elterngeld Plus auf eine Tätigkeit, erhalten Sie das Basiselterngeld zuzüglich des Mehrlingszuschlags für Zwillinge. Arbeiten Sie während des Bezugs in Teilzeit, verlängert sich der Bezugszeitraum und Sie erhalten zuzüglich zu Ihrem Arbeitseinkommen einen Anteil an Elterngeld Plus.

Elterngeld oder Erziehungsgeld für Zwillinge?

Häufig kommt es vor, dass Eltern Elterngeld und Erziehungsgeld verwechseln. Dabei löste das Elterngeld zum 01.01.2007 das Erziehungsgeld vollständig ab und verbesserte vielfach die Situation von Eltern, unabhängig, ob es sich bei dem Nachwuchs um Zwillinge oder Einzelkinder handelte.

Die Regelung zum Erziehungsgeld bezog sich auf Elternteile, die wöchentlich nicht mehr als dreißig Stunden arbeiteten und die Erziehung des Kindes selbst übernahmen. Grundsätzlich standen Eltern zwei Geldleistungen zur Verfügung:

  • Regelbetrag von 300,00 Euro monatlich bis zur Vollendung des zweiten Lebensjahres.
  • Pauschalbetrag von 450,00 Euro monatlich bis zur Vollendung des ersten Lebensjahres.

Auch die Bemessungsgrenzen waren wesentlich knapper ausgelegt. So durften Elternpaare gemeinsam nur ein Nettoeinkommen von 30.000 Euro während der ersten sechs Lebensmonate des Kindes erzielen. Lag das Jahreseinkommen unter 16.500 Euro, erhielten Eltern das Erziehungsgeld auch über den sechsten Lebensmonat hinaus in der vollen Höhe. Zwillinge erhöhten die Einkommensgrenze grundsätzlich um 3.140,00 Euro.

Vorsicht Rückzahlung – Elterngeld wird angerechnet

Das erhaltene Elterngeld müssen Sie nicht versteuern. Das bedeutet aber nicht, dass Sie das Elterngeld in der Steuererklärung vollständig vergessen können. Nein, Sie müssen es angeben und während Ihrer Steuerberechnung wird es dem zu versteuernden Einkommen hinzuaddiert. Hieraus ergibt sich der von Ihnen zu zahlende Steuersatz, der aus einem Prozentwert besteht. Zwar geht der Staat nun nicht hin und setzt den Steuersatz auf die Gesamtsumme an, sondern nur auf das zu versteuernde Einkommen ohne Elterngeld. Da Sie jedoch durch das zugefügte Einkommen schnell eine neue Stufe des Steuersatzes erreichen, zahlen Sie sprichwörtlich doch Steuern auf das Elterngeld.

Tipp: Überlegen Sie, ob Sie vor der Geburt Ihres Kindes die Steuerklasse zu wechseln. Dies sollte stets die Person machen, die die Zwillinge nach der Geburt betreut.

Der Wechsel der Steuerklasse sollte dennoch gut überlegt sein. In der Tat können Sie durch einen Wechsel Ihre monatlichen Bezüge deutlich erhöhen, doch kann es Ihnen geschehen, dass der Steuerbescheid eine satte Rückzahlung ausweist. Klären Sie einen möglichen Wechsel der Steuerklasse vor der Geburt der Zwillinge und der Beantragung des Elterngelds sicherheitshalber stets mit einem Steuerberater ab, um vor bösen Überraschungen gefeit zu sein.

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Weitereführende Links:

Elterngeld bei Zwillingen berechnen

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