Manche werdenden Eltern haben gleich Grund zur doppelten Freude, wenn der Arzt ihnen die frohe Botschaft überbringt, dass Zwillinge auf die Welt kommen werden. Doppelte Freude, aber auch doppelte Belastung wird auf die Eltern zukommen, denn Zwillinge zu bekommen, verändert das Leben nachhaltig. Es sind nicht nur finanzielle Aspekte, die da aufgeworfen werden, denn alles wird nun doppelt benötigt. Auch auf das berufliche und das private Leben der Eltern wirkt sich die Geburt von Zwillingen aus. Das Leben der Eltern wird sich von Grund auf verändern und sie sind für jede Hilfe dankbar, die ihnen von ihrem Umfeld, von Seiten des Staates oder auch von gewerblichen Unternehmen aus zukommt. Es ist doppelte Freude und eine doppelte Herausforderung, Zwillinge großzuziehen und es ihnen an nichts fehlen zu lassen.
Finanzielle Hilfen für Eltern von Zwillingen
Es gibt finanzielle Hilfen für Eltern von Zwillingen vom Staat. Diese betreffen das Elterngeld, das nach der Geburt von Zwillingen höher ausfällt als bei einem einzigen Kind. Der sogenannte Mehrlingszuschlag nimmt auf die doppelte, finanzielle Belastung der Eltern Rücksicht. Ein Zuschlag von dreihundert Euro macht sich in der Haushaltskasse bemerkbar und dieser Zuschuss wird auch meist dringend benötigt. Paare, die noch weitere, kleine Kinder haben, können eventuell auch noch den Geschwisterbonus in Anspruch nehmen. Alle diese Hilfen bekommt die Familie natürlich nicht automatisch, sondern es müssen Anträge gestellt werden.
Alleinerziende haben es besonders schwer
[amazon_link asins=’3863366271′ template=’ProductAd‘ store=’zwillingsratg-21′ marketplace=’DE‘ link_id=’e5a4161e-024e-11e7-ae2e-13a96879cf97′]Es gibt immer mehr Frauen, aber auch Männer, die ihre Kinder alleine großziehen. Das ist bei einem Kind schon eine Herausforderung, aber für Alleinerziehende von Zwillingskindern ganz besonders schwer. Selbstverständlich steht der andere Elternteil hier in der Pflicht, finanziellen Unterhalt zu leisten und sich auch um die Zwillinge zu kümmern. Kindesunterhalt ist gesetzlich geregelt und bei Zwillingen fällt er gleich doppelt an. Kann oder will der Unterhaltspflichtige nicht zahlen, dann leistet der Staat den sogenannten Unterhaltsvorschuss. Bei Zwillingen gibt es, je nach Alter, doppelten Unterhaltsvorschuss in unterschiedlicher Höhe, der vom unterhaltspflichtigen Elternteil in jedem Fall zurückgezahlt werden muss. Kindesunterhalt kann in bestimmten Fällen auch vom Einkommen gepfändet werden.
Kindergeld und Kinderzuschlag
Jedem Kind steht in Deutschland Kindergeld zu und bei einem geringen Einkommen der Eltern eventuell auch noch zusätzlicher Kindergeldzuschlag. Damit wird vermieden, dass Geringverdiener auf Arbeitslosengeld 2 angewiesen sind. Eine besondere Regelung innerhalb des Kindergeldes für Zwillingskinder gibt es allerdings nicht. Wer mindestens drei Kinder hat, wird aber ab dem dritten Kind mehr Kindergeld erhalten. Auch hier sind natürlich die Geburten zu melden und es müssen entsprechende Anträge gestellt werden.
Die Bundesstiftung Mutter und Kind
Über einen karitativen Träger kann die Familie bei der Bundesstiftung Mutter und Kind finanzielle Hilfen beantragen. Diese Stiftung wurde im Jahr 1984 ins Leben gerufen und sie hat seit dieser Zeit sehr vielen schwangeren Frauen und Familien in finanziellen Notlagen geholfen. Die bewilligten Gelder sind pfändungsfrei und sie werden nicht auf andere Sozialleistungen angerechnet. Doch selbstverständlich müssen grundsätzliche Voraussetzungen wie besondere Lebenslagen und finanzielle Nöte vorliegen, um einen Antrag bei der Stiftung auch bewilligt zu bekommen. Dann aber sind Hilfen von bis zu mehreren Tausend Euro möglich, die schon vielen Müttern, Vätern oder Elternpaaren geholfen haben.
Viele Firmen geben Rabatte und Boni
Hersteller von Windeln, Babynahrung und Babyausstattung, die für die Zwillinge nun gebraucht werden, gewähren sehr oft Rabatte. Es lohnt sich im Internet und auf den Webseiten der Hersteller oder in den Onlineshops nach solchen Zwillings-Rabatten und Boni Ausaschau zu halten. In der Regel gibt es 10% Rabatt auf gekauften Babybedarf, nachdem die Eltern den Unternehmen Kopien der Geburtsurkunden haben zukommen lassen. Manchmal sind auch Rabatte von bis zu 20% möglich oder die Familien bekommen einmalige Einkaufsgutscheine geschenkt. Die Eltern von Zwillingen vergeben sich nichts, die Firmen per E-Mail oder per Post anzuschreiben.
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