Es gibt verschiedene Gründe für die Durchführung eines Vaterschaftstests. Während sich Mütter in einigen Fällen unsicher darüber sind, welcher Mann der leibliche Vater ist, kann es beispielsweise auch zu sogenannte Kuckuckskindern kommen. Meist entwickeln sich zu einem späteren Zeitpunkt, wenn Kinder heranwachsen und deutliche optische Unterschiede erkennbar werden, Zweifel über die Vaterschaft. Da aus der Abstammung Unterhaltsansprüche und Umgangsrechte hervorgehen, ist eine Abstammungsuntersuchung eine sinnvolle Lösung. Egal aus welchem Grund Unsicherheiten bestehen, glücklicherweise sind die Vaterschaftstests mittlerweile zuverlässig, so dass der eindeutige Nachweis der Vaterschaft möglich ist. Wir haben uns die Durchführung eines solchen Tests genauer angeschaut und Informationen zum Thema zusammengestellt.
In Deutschland handelt es sich bei rund jedem zehnten Kind um ein Kuckuckskind. Der scheinbare Vater bekommt hierbei ein Kind „untergeschoben“ obwohl er nicht der leibliche Vater ist. Äußerliche Merkmale oder Unstimmigkeiten beim zeitlichen Rahmen der Zeugung führen in einigen Fällen dazu, dass Männer skeptisch werden und Nachforschungen anstellen. Nicht selten verlangen sie einen Vaterschaftstest um die Vaterschaft eindeutig zu klären.
Jedes Jahr werden in Deutschland circa 10.000 DNA-Vaterschaftstest von Gerichten in Auftrag gegeben. Neben den klassischen Fällen gibt es auch außergewöhnliche Konstellationen, die für Aufsehen sorgen. Als Beispiel dient die genetische Unterscheidung von Zwillingen. Bis Ende 2013 war es unmöglich eineiige Zwillinge genetisch zu unterschieden. Schließlich handelt es sich um zwei Menschen, die bezüglich ihres Genmaterials nahezu identisch sind. Zwar wurde von Wissenschaftlern angenommen, dass es wenige Unterschiede geben müsste, einen Beweis gab es aber nicht. Dieser Fakt sorgte in der Vergangenheit vielerorts für Familiendramen und erhebliche Konflikte vor Gericht. Denn was tun, wenn zwei eineiige Männer mit der gleichen Frau Sex hatten, diese Kinder bekommt und anschließend nachgewiesen werden muss, welcher davon der Vater ist? Diese Frage konnten Eurofins Wissenschaftler um Dr. Rolf beantworten. Auf der Internetpräsenz der Eurofins Medigenomix Forensik GmbH, einem in Deutschland geführten Qualitätslabor für DNA-basierte Vaterschaftstest, wurden die Fortschritte bezüglich der genetischen Unterscheidung von Zwillingen erläutert: „Eurofins Wissenschaftler untersuchten für diesen Nachweis nun das Genmaterial aus den Samenproben der Zwillinge sowie das genetische Material aus der Blutprobe des Kindes eines der Zwillinge. Durch eine Bioinformatik-Analyse konnten 5 Mutationen gefunden werden, die beim Kindsvater und dem Kind, nicht jedoch beim Zwillingsbruder auftraten.“ Dieser Fall zeigt gleichzeitig, dass im Bereich der Vaterschaft intensiv geforscht wird und die Nachfrage nach Aufklärung groß ist.
Bevor der Vaterschaftstest als solcher beschrieben wird, sollte die Frage geklärt werden, was Vaterschaft vor dem Gesetzgeber eigentlich bedeutet. Fachanwalt für Familienrecht Helmut Gockel erläutert diese Thematik und damit zusammenhängende Problemstellungen im folgenden Video.
DNA-Test zum Nachweis der Vaterschaft
Bei DNA-basierten Tests, die als sicherste und modernste Methode gelten, wird isolierte DNA eines Kindes und des mutmaßlichen Vaters benötigt. Beim Vergleich des Genmaterials von Kind und Vater, auch als
Defizienzfall bezeichnet, sind die Testergebnisse bereits sehr aussagekräftig. Zusätzlich erhöht wird die Aussagewahrscheinlichkeit im Triofall. Hierbei wird auch die DNA der Mutter hinzugezogen. Die isolierten DNA-Proben werden in der Regel mit Hilfe eines Wattestäbchens an der Mundhöhlenschleimhaut entnommen. Weiter sind folgende Alternativen zur Isolierung von DNA möglich:
- Blut
- Haare mit Wurzel
- Hautstücke
- Sperma
- Nasenschleim
Aufgrund des Kontakts mit Körperflüssigkeiten oder Hautschüppchen können unter anderem Gegenstände wie Zahnbürsten, Besteck, Trinkgefäße, Zigaretten, Uhren oder Rasierklingen eingesetzt werden, um brauchbare DNA zu erhalten. Allerdings kann das Testergebnis durch die Vermischung mit anderer DNA verfälscht sein. Bei Kindern wird zur Speichelprobe gegriffen, weil sie schmerzfrei ist und es hierbei kein Mindestalter gibt. Wenig erfolgversprechend sind generell Kot und Urin zur Isolierung.
Probenentnahme durch geeignete Personen
Die Voraussetzungen für die Anerkennung eines Vaterschaftstests sind streng. Selbst bei privaten DNA-Analysen muss eine „geeignete sachkundige im Verfahren neutrale Person“ Proben entnehmen. Dies schreibt das deutsche Gendiagnostikgesetz (GenDG) vor. Derartige Personen können Mitarbeiter von Gesundheitsämtern, Jugendämtern oder Ärzte sämtlicher Fachrichtungen sein. Hier können zusätzliche Gebühren anfallen. Damit bei der Entnahme von Proben keine Fehler unterlaufen und die Identität eindeutig geklärt werden kann, muss diese Maßnahme nach klaren Regeln erfolgen. Zunächst werden gültige Ausweisdokumente der entsprechenden Personen verlangt. Diese werden kopiert und überprüft. Während es bei Erwachsenen Reisepass und Personalausweis sind, wird beim Nachwuchs die Urkunde der Geburt vorgelegt. Von der eigentlichen Entnahme werden Fotos gemacht. Hierbei ist entscheidend, dass die Gesichter eindeutig erkennbar sind. Das entsprechende Labor erhält zur Untersuchung die Proben inklusive der Dokumente und Fotos. Um die Beweiskette nicht zu unterbrechen, wird alles direkt dem Labor ausgehändigt. Labore sind nur zur Analyse der Proben berechtigt, wenn alle Beteiligten die Einwilligung unterschreiben. Bis die Ergebnisse vorliegen dauert es rund ein bis zwei Wochen. Für eine zügigere Bearbeitung kann vielerorts eine Priorisierung erzielt werden. Allerdings kostet dies extra. Dann kann bereits nach wenigen Tagen mit einem Ergebnis gerechnet werden. Alle beteiligten Personen bekommen die Ergebnisse auf dem Postweg zugesandt.