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Sri Lanka die Perle des Orients

geschrieben von Agnes

Es gibt viele Gründe die Sri-Lanka zu einem der faszinierendsten Urlaubsziele im Indischen Ozean machen. Die Insel belohnt ihre Besucher mit traumhaften Stränden, wunderschönen Gebirgs- und Dschungellandschaften, prächtigen grünen Teeplantagen und grandiosen Tempelanlagen. Und nicht zuletzt wegen seiner überaus freundlichen Einwohner und seiner uralten Kultur, ist der Inselstaat Sri-Lanka eine Reise wert.

sri-lanka-urlaub-visum

Auch wenn die jüngsten Anschläge vom April diesen Jahres in Colombo, Negombo und Batticaloa mit vielen Toten und verletzen Personen das Land erschüttert haben. Sri-Lanka ist erfahrungsgemäß ein sicheres Reiseland, obwohl gerade aufgrund dieser neueren Anschläge die aktuelle Sicherheitslage derzeit noch sehr angespannt ist. Das Auswärtige Amt in Berlin rät daher im Moment Sri-Lanka Reisen besser abzubrechen oder ganz darauf zu verzichten. Für Urlauber die, trotz der Reisewarnung ihren Urlaub dennoch in Sri-Lanka verbringen wollen, ist zumindest erhöhte Wachsamkeit anzuraten. Außerdem sollte mit erhöhten Sicherheitskontrollen und Behinderungen im Reiseverkehr gerechnet werden.

Welche Einreisebestimmungen gelten für Sri Lanka?

Für die Einreise in das asiatische Land benötigen deutsche Staatsbürger einen noch mindestens 6 Monate über das Rückreisedatum hinausgehenden gültigen Reisepass, ein gebührenpflichtiges Sri Lanka Visum und ein Aus- bzw. Weiterreiseticket. Ein vorläufiger Reisepass wird bei der Einreise nur akzeptiert, wenn bereits ein gültiges Touristenvisum erteilt wurde. Kinder benötigen eigene Ausweisdokumente. Das klassische Touristenvisum hat eine Gültigkeit von bis zu 30 Tagen, berechtigt zu einer einmaligen Einreise und kostet 35,- US$ (für Geschäftsreisende 40,- US$). Eine Verlängerung ist zwar möglich aber sehr zeitaufwendig. Am einfachsten kann das Touristenvisum vorab als E-Visum Electronic Travel Authorization (ETA) beantragt werden. Die Beantragung kann  online unter der offiziellen Website www.eta.gov.lk erfolgen.

Die elektronische Reisegenehmigung für Sri-Lanka ist aber noch nicht das eigentliche Einreisevisum, dieses erhält der Einreisende erst bei der Einreise. Alternativ kann die Beantragung über den Postweg, bzw. persönlich bei einer sri-lankischen Auslandsvertretung (z. B. längerfristige Visa), über eine deutsche Agentur oder den Reiseveranstalter erfolgen oder gegen einen Aufpreis erst bei der Einreise am Flughafen ausgestellt werden. Eine Beantragung erst am Flughafen sollte aber die Ausnahme bleiben, da erfahrungsgemäß mit längeren Wartezeiten zu rechnen ist. Außerdem ist die Visumgebühr bei einer Ausstellung am Flughafen 5,- US$ teurer, kostet also 40,- US$.

Welche Visa gibt es?

Bei der Visumbeantragung ist unbedingt der richtige Reisezweck (z. B. Urlaub oder Geschäftsreise) anzugeben. Reisende die dies nicht beachten und ihr Visum für einen anderen, nicht genannten Reisezweck missbrauchen, können verhaftet und ausgewiesen zu werden.

  1. E-Visum (ETA): Online-Antragsverfahren für das Kurzzeit-Touristenvisum
  2. Kurzzeit-Touristenvisum: klassisches 30-Tage-Visum
  3. Transitvisum: wird für kurzfristige Reiseunterbrechungen ausgestellt

Weitere Visaarten sind das Langzeit-Touristenvisum (bis zu 90 Tage), welches ausschließlich über die sri-lankische Botschaft in Berlin erhältlich ist und das Visa on Arrival. Der Antrag kann am internationalen Flughafen in Colombo gestellt werden. Für die Beantragung der Visa on Arrival sollten aber längere Wartezeiten einkalkuliert werden. Hier findet Ihr weiterführende Tipps bzw. Hinweise über das Sri Lanka Visum ETA.

Wissenswertes für einen Urlaub auf Sri Lanka

Urlauber sollten sich unbedingt mit den Einreisebestimmungen, insbesondere den Zollvorschriften, vertraut machen. Das Kurzzeit-Touristenvisum kann im Land für die Dauer von bis zu sechs Monaten verlängert werden. Die Verlängerung erfolgt aber nur in begründeten Ausnahmefällen und sollte rechtzeitig beim Department of Immigration and Emigration in Colombo beantragt werden.

Urlauber, die auf der Insel ein Auto mieten wollen, benötigen einen internationalen Führerschein. Dieser gilt aber nur in Verbindung mit einem nationalen deutschen Führerschein. In Sri-Lanka herrscht Linksverkehr.

Landeswährung ist die Sri-Lanka-Rupie (LKR). Bargeld kann problemlos an Geldautomaten abgehoben werden. Auch das Bezahlen mit Kreditkarten (keine Bankkarten) ist in der Regel fast überall möglich. Bargeld in Euro oder US-Dollar darf nur bei autorisierten Stellen, Banken und Hotels gegen Landeswährung umgetauscht werden. Der Geldwechsel wird auf einem bestimmten Formular bestätigt. Das Formular ist für einen eventuellen Rücktausch von Landeswährung bei der Ausreise vorzulegen.

Krankenhaus- oder Arztkosten sind üblicherweise vorauszuzahlen, deshalb wird meist vor der Behandlung eine Kreditkarte verlangt. Trotzdem kann es nicht schaden, wenn man eine gültige Auslandskrankenversicherung hat, da diese im Notfall auch einen medizinisch notwendigen Rücktransport nach Deutschland beinhaltet.

Generell wird empfohlen Ausgaben soweit wie möglich, mit Bargeld zu begleichen. Die Einfuhr bzw. das Mitbringen jeglicher Art von Betäubungsmitteln, Psychopharmaka, Drogen, pornografisches Material, religiöse Schriften und Zigaretten ist streng verboten.

Ausländisches Bargeld darf mit Ausnahme der Sri-Lanka-Rupie bis zu einem Gegenwert von 15.000 US-Dollar mitgebracht werden. Die Größere Summen müssen angemeldet werden. Sri-Lanka-Rupien dürfen ausschließlich von Einheimischen in das Land mitgebracht werden.

Wer Haustiere (z. B. Hunden) mit in den Sri-Lanka Urlaub nehmen will, benötigt eine Einfuhrerlaubnis des Chief Animal Quarantine Officer oder des Animal Quarantine Officer. Hierfür sind ein internationales amtstierärztliches Gesundheitszeugnis sowie diverse Impfnachweise (z. B. gegen Tollwut) erforderlich.

Die medizinische Versorgung in Sri-Lanka

Die Medizinische Versorgung ist auf Sri-Lanka nicht überall auf europäischem Standard, in den großen Städten aber als ausreichend bis gut zu bewerten. Unabhängig von einer Versorgung vor Ort ist ausreichender Krankenversicherungsschutz, der auch eine Reiserücktransportversicherung beinhalten sollte, sicherzustellen.

Gut beraten ist auch, wer vor einem Sri-Lanka Urlaub eine tropenmedizinische Beratungsstelle konsultiert, um evtl. seinen Impfschutz anzupassen. Die wichtigste, weil einzig vorgeschriebene Impfung bei der Einreise nach Sri-Lanka, ist die Gelbfieberimpfung. Diese gilt für alle Personen ab 1 Jahr, insbesondere dann wenn sich der Reisende in den letzten 9 Tagen vor der Einreise in einem Risikogebiet (z. B. Afrika) aufgehalten hat. Überlegt werden sollte auch ob evtl. eine Auffrischung der Immunisierung gegen Diphtherie, Tetanus, Masern und Hepatitis A notwendig ist. Des Weiteren kommen ggf. auch Impfungen gegen Hepatitis B, Typhus, japanische Enzephalitis, Pneumokokken, Influenza und Tollwut in Frage. Am besten ist es, wenn der komplette Impfschutz vor Antritt der Reise mit einem Tropenmediziner besprochen wird. Ein nicht zu unterschätzendes Risiko ist auch, das in Asien weitverbreitete Denguefieber, welches durch Stechmücken übertragen wird. Da es bisher noch keinen Impfstoff dagegen gibt, bleibt dem Sri-Lanka Urlauber nichts anderes übrig, als sich durch das Tragen von heller weiter Kleidung, sowie ausreichend Mückenspray, gegen die heimtückischen Mücken zu schützen. Weitere Maßnahmen können sein: Schlafen unter einem Moskitonetz und sich möglichst während der Nacht nur in Räumen aufzuhalten, die durch Fliegengitter geschützt sind. Von Nutzen können auch eine Klimaanlage oder ein Ventilator sein, da die Mücken weder das eine noch das andere mögen.

Fazit:

Wenn einige grundsätzliche Regeln beherzigt werden, sollte einem unbeschwerten, unvergesslichen Urlaub in Sri-Lanka nichts im Wege stehen. Begegne religiösen Stätten und Figuren, insbesondere Buddha Figuren und Symbolen, mit Zurückhaltung und Respekt. Verzichte im Zweifelsfall besser auf das Ablichten solcher Objekte mit der Kamera.

sri-lanka-tempel

Trage insbesondere beim Betreten von Tempeln immer angemessene Kleidung (bedeckte Schultern, knielange Kleider oder Hosen, Kleidungsstücke oder Tätowierungen mit buddhistischen Motiven sollten nicht sichtbar getragen werden). Das Tragen einer Kopfbedeckung ist nicht erforderlich. Das Fotografieren von Militäreinrichtungen ist streng verboten. Das Fotografieren von öffentlichen Gebäuden oder das Posen vor oder neben religiösen Statuen oder Symbolen sollte gleichfalls unterlassen werden.

Über mich

Agnes

Zwillingsmutter (Jungs) + 1 (Tochter), Musik-, Indien- und Lyrikfan. Arbeitsmässig habe ich mein Hobby zum Beruf gemacht und arbeite als Head of Online-Marketing für einen Finanzdienstleister. Falls Du Fragen zum Marketing / SEO für deine Webseite hast, kannst Du mich gerne einfach anschreiben.